"Die Qualität eines Standorts und die Dynamik seiner Entwicklung hängen in hohem Maße von der Infrastruktur und dabei ganz besonders von der Verkehrsinfrastruktur ab", heißt es in der Stellungnahme des BWHT-Beirats. Hier gebe es bei der Einbindung des Landes in das nationale und internationale Schienenverkehrsnetz einen erheblichen Nachholbedarf. Der Ausbau der mitten durch das Land laufenden Strecke von Mannheim über Stuttgart und Ulm nach München für Hochgeschwindigkeitszüge spiele hierbei eine zentrale Rolle. Das Projekt, für das nach Meinung der Handwerksorganisation die Bezeichnung "Baden-Württemberg 21" eigentlich die treffendere wäre, sei über viele Jahre von Experten geplant, in Genehmigungsprozessen geprüft, gerichtlich kontrolliert und parlamentarisch verabschiedet worden. Es dürfe nicht allein aus heutiger Sicht beurteilt, sondern müsse vor dem Hintergrund der künftigen Entwicklungspotenziale der europäischen Regionen bewertet werden. Der BWHT-Beirat hält das Projekt deshalb für umsetzungsreif.
Möhrle unterstrich, dass es bei Stuttgart 21 nicht in erster Linie nur um den Stuttgarter Tiefbahnhof gehe, sondern um die Einbindung Baden-Württembergs in das Netz der schnellen europäischen Eisenbahnmagistralen: "Wir dürfen nicht riskieren, dass Baden-Württemberg eines Tages im Verkehrsschatten liegt." Aus dem laufenden Mediationsverfahren könnten möglicherweise Verbesserungen des Projektes in Einzelfragen entstehen, die zeitnahe Projektrealisierung dürfe aber nicht gefährdet werden. Eine parlamentarische Demokratie, betonte Möhrle weiter, die ihre Großinvestitionen in ausdifferenzierten Entscheidungsverfahren zur Ausführungsreife bringt, sei auf die Verlässlichkeit der Systementscheidungen angewiesen. Dies gelte nicht nur für das Projekt Stuttgart 21, sondern ebenso für zahlreiche andere notwendige Infrastrukturprojekte im Bereich der Energienetze, der Verkehrsinfrastruktur oder zentraler Ver- und Entsorgungsanlagen.
Der BWHT-Beirat setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen, darunter jeweils acht Vertreter der Handwerkskammern und der Fachverbände. Das Gremium bezieht zu allen grundsätzlichen Angelegenheiten Stellung, insbesondere soweit sie die Interessen des Gesamthandwerks betreffen.
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