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Zum Jahr 2011 ist in Deutschland das Restrukturierungsfondsgesetz in Kraft getreten, das für nahezu alle Kreditinstitute eine sogenannte Bankenabgabe vorsieht. Der Beschluss des Bundesrats über die dazu gehörige Restrukturierungsfondsverordnung wird Mitte Juni fallen.
Grundsätzlich dient die geplante Bankenabgabe dazu, einen Geldtopf anzulegen, aus dem Banken die Folgen zukünftiger Finanzkrisen selbst bewältigen können. Allerdings können aus dem so geschaffenen Fonds nur "systemrelevante" Banken Gelder erhalten. Und dazu zählen weder die hauptsächlichen Hausbanken des Handwerks (Sparkassen und Genossenschaftsbanken) noch die Bürgschaftsbank, die mit Bürgschaften gegenüber der Hausbank eine Kreditvergabe an den Mittelstand erleichtert. Die Banken des Handwerks wären demnach also gezwungen, in einen Fonds einzubezahlen, von dem sie selbst nicht profitieren können. Da diese Mehrbelastung finanziert werden muss, ist mit steigenden Kreditzinsen zu rechnen. Was nicht nur ungerecht ist, sondern sicherlich auch der nach der Krise deutlich gestiegenen Investitionsbereitschaft der Betriebe einen Dämpfer versetzen würde.
Vor diesem Hintergrund hat der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) Landeswirtschaftsminister Dr. Nils Schmid in einem Schreiben gebeten, sich im Bundesrat für eine mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bankenabgabe einzusetzen. Das Schreiben beinhaltet drei konkrete Vorschläge:
Ein Freibetrag von einer Milliarde Euro auf die Bemessungsgrundlage würde kleine und systemisch unkritische Banken von der Abgabe ausnehmen. Zumal Genossenschaftsbanken und Sparkassen sowieso über ein eigenes Sicherungssystem mit Institutsschutz verfügen.
Da Bürgschaftsbanken, genauso wie die von der Regelung bereits ausgenommenen staatlichen Förderbanken, nach einem anderen, unkritischen Geschäftsmodell arbeiten, sollten sie ebenfalls nicht zur Bankenabgabe verpflichtet werden.
Nachdem sich die Beiträge zum Restrukturierungsfonds im Wesentlichen durch Kredite an andere Kreditinstitute bemessen, sollten die in aller Regel weitergeleiteten Förderkredite von der Bemessungsgrundlage ausgenommen werden. Ansonsten wäre zu befürchten, dass der mangelnde "Durchleitungswille" bei Förderkrediten, unter dem das Handwerk schon heute zu leiden hat, weiter geschwächt wird.
Vorschläge, die auf eine gerechte Verteilung der Lasten nach dem Verursacherprinzip abzielen. Auf Basis der im Koalitionsvertrag getroffenen Aussage, die Finanzierungsmöglichkeiten der Wirtschaft erhalten zu wollen, ist sich der Handwerkstag sicher, dass seine Vorschläge beim Minister auf fruchtbaren Boden fallen und dieser sich im Bundesrat für eine handwerksfreundliche Gestaltung der Bankenabgabe stark machen wird.


