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"Wenn im Mai die volle Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit für die osteuropäischen EU-Staaten kommen, dann müssen wir Mechanismen einbauen, die unsere kleinen und mittleren Betriebe vor Wettbewerbsverzerrungen schützen", sagte Vogel. Es könne nicht sein, dass sich Bewerber um einen öffentlichen Auftrag allein dadurch einen Vorteil verschafften, indem sie ihren Leuten Dumpinglöhne bezahlten. Nachdem offenbar europarechtliche Bedenken ausgeräumt seien, sei es an der Zeit, dass auch Baden-Württemberg einen Weg einschlage, mit dem schon andere Bundesländer - wie beispielsweise zuletzt Rheinland-Pfalz - eine faire öffentliche Ausschreibungspraxis sichern. Allerdings lehne der Handwerkstag die Aufnahme weiterer vergabefremder Aspekte in das Vergaberecht ab.
Auf der Basis eines Tariftreuegesetz dürfen Aufträge nur noch an Bewerber gehen, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, von den Tarifpartnern ausgehandelte Löhne oder gesetzliche Mindestlöhne einzuhalten und dies auch für ihre Subunternehmen sicherstellen.
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