Merkblatt zur Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
28.07.2010Seit Mai 2010 gilt für Handwerksbetriebe die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung. Ein Merkblatt des BWHT klärt, wer seinen Kunden welche Informationen wie zur Verfügung stellen muss.
© Gabi Schoenemann / <a href="http://www.pixelio.de" target="_blank">PIXELIO</a>

© Gabi Schoenemann / PIXELIO

Die am 17. Mai 2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung Verbraucherschutz. Für Handwerksbetriebe ist er jedoch mit Aufwand verbunden: je nach Art einer Dienstleistung müssen Kunden bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden. Ein Merkblatt des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) informiert über die neuen Informationspflichten und zeigt Wege auf, wie diesen entsprochen werden kann.

Allerdings sind viele Fragen rund um die neue Verordnung noch offen. So ist zum Beispiel ungeklärt, ob sie auch für Gesundheitshandwerker gilt. Handwerker, die dem Merkblatt folgen, sind jedoch hinsichtlich aller bereits geklärten Sachverhalte auf der sicheren Seite.

BWHT-Merkblatt zur Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Verordnungs-Text beim Bundesministerium der Justiz

Werbung