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Die am 17. Mai 2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung Verbraucherschutz. Für Handwerksbetriebe ist er jedoch mit Aufwand verbunden: je nach Art einer Dienstleistung müssen Kunden bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden. Ein Merkblatt des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) informiert über die neuen Informationspflichten und zeigt Wege auf, wie diesen entsprochen werden kann.
Allerdings sind viele Fragen rund um die neue Verordnung noch offen. So ist zum Beispiel ungeklärt, ob sie auch für Gesundheitshandwerker gilt. Handwerker, die dem Merkblatt folgen, sind jedoch hinsichtlich aller bereits geklärten Sachverhalte auf der sicheren Seite.
BWHT-Merkblatt zur Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung



