Tariftreuegesetz nimmt einen neuen Anlauf
31.05.2011Das unter der alten Landesregierung abgelehnte Landestariftreuegesetz kommt laut Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid wieder aufs Tapet - unter diesmal weitaus günstigeren Voraussetzungen. Der Handwerkstag legt Wert darauf, dass der neue Entwurf keine vergabefremden Leistungen heranzieht.

Gegen Ende der letzten Legislaturperiode war der SPD-Vorstoß zu einem Tariftreuegesetz für Baden-Württemberg abgelehnt worden, obwohl die entsprechende Verbändeanhörung grundsätzlich positiv ausgefallen war. Ein Grund dafür war die im Entwurf enthaltene Kopplung mit einem vergabespezifischen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, gegen die sich auch der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) ausgesprochen hatte. Der Wirtschaftsausschuss hatte damals empfohlen, nach mehrheitsfähigen Verbesserungen zu suchen.

Wie Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid in einer Bundesratssitzung zum Thema gesetzliche Mindestlöhne in Berlin verlauten ließ, soll das Gesetz nun einen neuen Anlauf nehmen - der nach dem Regierungswechsel unter einem deutlich günstigeren Stern steht. Das Gesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. "Die öffentliche Hand geht so als Auftraggeber mit gutem Beispiel voran, wirkt gegen Lohndumping und sichert einen fairen Wettbewerb. Das ist gut für die Unternehmen und gut für die Beschäftigten", betont Schmid.

Der BWHT, der bereits dem ersten Vorstoß zu einem Landestariftreuegesetz grundsätzlich befürwortete, sieht dem neuen Anlauf gespannt entgegen: "Ein Tariftreuegesetz, dass für Chancengerechtigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sorgt, ist aus unserer Sicht äußerst wünschenswert," so Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel. "Allerdings halten wir Mindestlöhne als Vergabekriterium nur dann für sinnvoll, wenn sie branchenspezifisch von Tarifpartnern ausgehandelt wurden. Eine Einführung genereller Mindestlöhne über die Hintertür 'Tariftreuegesetz' können wir genauso wenig mittragen wie die Aufnahme vergabefremder Aspekte."

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