Zweckverbände müssen sich dem Wettbewerb stellen
21.07.2010In einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für kommunale Zusammenarbeit weist der BWHT das Innenministerium auf die Gefahr hin, dass geplante neue Zweckverbandsformen der gewerblichen Wirtschaft Marktanteile vorenthalten könnten.
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Das baden-württembergische Innenministerium plant ein Gesetz zur Modernisierung der kommunalen Zusammenarbeit und wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen. In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf besteht der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) auf einer Begrenzung gemäß §102 der Gemeindeordnung. Vor allen Dingen muss gewährleistet sein, dass das Gesetz neuen Zweckverbandsformen nicht die Möglichkeit bietet, der gewerblichen Wirtschaft bislang über den freien Wettbewerb zugängliche Marktanteile zu entziehen.

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