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Unternehmen des produzierenden Gewerbes können bei ihrem zuständigen Hauptzollamt einen Erlaubnisschein für reduzierte Stromsteuer stellen. In der Folge bezahlen sie dann ab Kilowattstunde 25.000 statt 2,05 Cent nur noch 1,23 Cent Stromsteuer. Für die ersten 25.000 Kilowattstunden fallen somit weiter 512 Euro Steuern an, danach wird es deutlich günstiger.
Der Erlaubnisschein muss nach Erhalt beim Stromversorger, zum Beispiel der Energieeinkaufsgemeinschaft des Handwerks, eingereicht werden. Dieser weist dann von Anfang an nur noch die reduzierte Stromsteuer aus. Die für die ersten 25.000 Kilowattstunden zuwenig abgeführte Stromsteuer in Höhe von 205 Euro muss nachträglich ans Hauptzollamt abgeführt werden. Zum produzierenden Gewerbe zählen alle Handwerksbetriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Jahresumsatzes über die Verarbeitung erwirtschaften.
Allerdings steht der aktuell gültige Sockelbetrag von 512 Euro politisch in der Diskussion. Ursprünglich war angedacht, ihn auf 10.000 Euro anzuheben, im Referentenentwurf war nur noch von 5.000 Euro die Rede, der Kabinettsbeschluss sah nur noch 2.500 Euro vor – was immer noch einer Verfünffachung gleichkäme. Dieser Vorschlag wird derzeit vom Bundesrat kritisch überprüft und ist noch nicht beschlossen. Ein Stromsteuerrechner des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) greift die Thematik auf und zeigt Handwerksbetrieben anhand ihrer Werte von 2009, welche (reduzierten) Werte für 2010 zu erwarten sind. Ferner werden Berechnungen für 2011 durchgeführt, die Werte für den Fall der skizzierten Veränderung des Sockelbetrags liefern:




