Reduzierte Stromsteuer: Sparpaket ändert Sätze und Verfahren
12.11.2010Auf Antrag profitieren Unternehmen des produzierenden Gewerbes von einer reduzierten Stromsteuer. Ab 2011 allerdings in geringerem Maße als bisher: gemäß dem Sparpaket der Bundesregierung ändern sich Sockelwert, Steuersatz und Erstattungsverfahren.
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Unternehmen des produzierenden Gewerbes bezahlen derzeit ab Kilowattstunde 25.000 einen ermäßigten Stromsteuersatz von 1,23 Cent (statt 2,05 Cent). Sprich: Bis zu einem Sockelbetrag von 512 Euro muss voll gezahlt werden, danach wird es deutlich günstiger. Grundgedanke dieser Steuerermäßigung, die beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden muss, ist die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit stromintensiv arbeitender Unternehmen.

Wie die Bundesregierung im rahmen ihres Sparpakets nun beschlossen hat, werden Sockelbetrag und ermäßigter Stromsteuersatz ab 2011 angehoben: steuervergünstigten Strom gibt es erst ab Kilowattstunde 50.000 beziehungsweise einer Steuerlast von 1000 Euro. Zudem erhöht sich der dann wirksame Steuersatz um 15 Prozent von 1,23 auf 1,537 Cent pro Kilowattstunde. Einschnitte, die ursprünglich in noch schmerzlicherem Maße zu befürchten waren: in früheren Entwürfen zum Stromsteuergesetz war von teilweise eklatant höheren Sockelwerten die Rede.

Auch der Erstattungsprozess wird umgekehrt und bedeutet einen Liquiditätsnachteil: Hatten Unternehmen bislang zunächst ihren kompletten Stromverbrauch ermäßigt versteuert und die Differenz zum Sockelbetrag nachträglich ans Hauptzollamt entrichtet, wird nun von Anfang an der volle Steuersatz fällig. Übersteigt der jährliche Entlastungsbetrag 250 Euro, kann im Nachhinein eine Erstattung von bis zu 90 Prozent beantragt werden.

Fazit: Auch wenn sich die Modalitäten verschlechtert haben, sollten Unternehmen des produzierenden Gewerbes von der reduzierten Stromsteuer Gebrauch machen und sich mit ihrem zuständigen Hauptzollamt in Verbindung setzen:

Zoll-Website des Bundesfinanzministeriums

Mit einem Stromsteuerrechner des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) können Handwerksbetriebe anhand ihrer Werte von 2009 kalkulieren, welche (reduzierten) Werte nach der Altregelung für 2010 sowie nach der Neuregelung für 2011 zu erwarten sind:

Stromsteuerrechner des ZDH 

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