Wie setzt sich der Strompreis für Gewerbekunden zusammen?
10.01.2011Rund 70 Prozent des Preises für Gewerbestrom sind über Steuern, Netznutzungsentgelte und sonstige Abgaben gesetzlich fixiert. Die übrigen 30 Prozent sind verhandelbar. Dank ihrer gebündelten Nachfragemacht erzielt die Energieeinkaufsgemeinschaft des Handwerks hier sehr gute Ergebnisse.

Zum Jahreswechsel haben die meisten Energieversorger die Strom- und Gaspreise erhöht. Auch die Stromsteuerreform und die Kosten der Erneuerbaren Energien belasten die Unternehmen. Preisanstiege, denen die Betriebe nicht tatenlos zusehen sollten.

Ein wesentlicher Teil des Strompreises entfällt allerdings auf staatlich festgelegte Komponenten wie Umsatz- und Stromsteuer. Hinzu kommen die Konzessionsabgaben sowie die KWK- und die EEGVergütungen. Außerdem werden für den Transport des Stroms über das Verteilernetz bis zur Steckdose des Verbrauchers Netznutzungsentgelte fällig. Diese Faktoren machen zusammen rund 70 Prozent des Strompreises aus und sind gesetzlich festgeschrieben.

Spielräume gibt es hingegen beim Energiepreis: durch intensive Recherche, Bündelung und geschicktes Verhandeln sind hier Einsparungen im zweistelligen Prozentbereich möglich. Da dies dem einzelnen Handwerksbetrieb kaum möglich ist, übernimmt die Energie-Einkaufsgemeinschaft des baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) mit Ihrem Dienstleister Ampere AG die Arbeit. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zum einen kann die Einkaufsgemeinschaft mit der Nachfragemacht von mehreren tausend Betrieben energisch auftreten, zum anderen werden die Verträge ständig überwacht und regelmäßig optimiert. Automatische Preiserhöhungen gibt es nicht.

Energieeinkaufsgemeinschaft des Handwerks

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