Kurz vor Weihnachten hat der Bundestag eine Vergaberechtsreform beschlossen, die wichtige Verbesserungen im Sinne des Handwerks enthält. So wird zum Beispiel der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe gestärkt, indem er auf das Innenverhältnis zwischen Auftragnehmern und Subunternehmern in PPP-Vorhaben ausgeweitet werden soll. Private Firmen, die als Auftragnehmer der öffentlichen Hand Aufgaben erfüllen, sollen verpflichtet werden, bei einer Unterbeauftragung die Interessen des Mittelstands zu berücksichtigen.
Die ursprünglich geplante Ausweitung der vergaberechtsfreien Auftragsvergabe im Falle interkommunaler Zusammenarbeit wurde hingegen aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Sie hätte es kooperierenden Gemeinden erleichtert, Aufträge direkt an gemeinsam getragene Unternehmen zu vergeben. Dieser Erfolg beruht nicht zuletzt auf massiven Interventionen des Baden-Württembergischen Handwerkstages.
Das Gesetz muss im Februar 2009 durch den Bundesrat. Es ist zu befürchten, dass aufgrund kommunaler Einflussnahme insbesondere der Punkt zur interkommunalen Zusammenarbeit erneut diskutiert wird. Um zu verhindern dass die ursprüngliche, für Handwerksbetriebe nachteilige Regelung wieder aufgenommen wird, bleibt der BWHT in engem Kontakt mit der Landesregierung.







