Das vom Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) grundsätzlich unterstützte Tariftreuegesetz Baden-Württemberg geht am 2. März im Landtag in die zweite Beratung. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Landesregierung, den Entwurf in der von der SPD-Fraktion vorgelegten Form abzulehnen, berichtet aber, dass die Resonanz der Verbändeanhörung positiv ausfiel und es sich lohne, nach mehrheitsfähigen Verbesserungen zu suchen. Kritisch bewertet wird beispielsweise eine Klausel, über die ein vergabespezifischer Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt werden sollte. Auch der BWHT steht dieser Klausel ablehnend gegenüber und hält Mindestlöhne als Vergabekriterium nur dann für sinnvoll, wenn sie branchenspezifisch von Tarifpartnern ausgehandelt wurden. Ebenso spricht sich der Handwerkstag gegen eine Aufnahme vergabefremder Aspekte ins Vergaberecht aus.
Der Landtag entscheidet über Tariftreuegesetz
28.02.2011 



