Da das Gebot der Wirtschaftlichkeit öffentliche Auftraggeber in der Regel dazu zwingt, dem günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen, führt der Einsatz untertariflich entlohnter Beschäftigter zu Wettbewerbsverzerrungen. Dies wird vor allem relevant, wenn im Mai 2011 die volle Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit für die osteuropäischen EU-Staaten in Kraft tritt.
In seiner Plenarsitzung am 3. Februar berät sich der Landtag erstmals über den von der SPD-Fraktion vorgelegten Gesetzesentwurf zu einem Tariftreuegesetz Baden-Württemberg (TTG BW), der eine Angleichung der Ausgangslagen zum Ziel hat. Hinsichtlich dieses Ziels flankiert das Tariftreuegesetz das Mittelstandsförderungsgesetz des Landes. In einer Pressemitteilung hatte der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) kürzlich angekündigt, sich in seinen Gremien positiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Die Plenarsitzung beginnt am 3. Februar um 9.30 Uhr, das Tariftreuegesetz ist der fünfte Punkt auf der Tagesordnung. Grundlage der ersten Beratung ist die Drucksache 14/7483.



