Der Gründerkredit wird in zwei Varianten angeboten: Der "Gründerkredit – Startgeld" ersetzt das KfW-Startgeld und ist für Kleingründungen gedacht. Der maximal Kreditbetrag beträgt 100.000 Euro, davon dürfen bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel verwendet werden. Interessant ist, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine 80-prozentige Haftungsfreistellung übernimmt. Dadurch verringert sich das Risiko für die Hausbank, über die der Kredit beantragt wird. Für junge KMUs oder größere Existenzgründungen steht der "Gründerkredit – Universell" bereit. In diesem Programm können bis zu 10 Millionen Euro ohne Beschränkung für Betriebsmittelkredite vergeben werden.
Der KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen wird seit April ebenfalls in zwei Varianten angeboten. Der Programmteil A ist für alle Unternehmen nutzbar und bietet eine Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bis zu zehn Millionen Euro. Für KMU gibt es jedoch günstigere Konditionen. Zudem besteht die Möglichkeit einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung. Der Programmteil B ist nur für KMU nutzbar und beinhaltet ein Paket aus einem klassischen Darlehen und einem Nachrangdarlehen. Hier sind Investitionen von bis zu vier Millionen Euro möglich.
Kreditanträge müssen grundsätzlich bei der Hausbank gestellt werden. Weitere Informationen zu den Programmen gibt es auf der KfW-Website:









