Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärme wird fortgeführt
13.07.2010Der Haushaltsauschuss des Bundestags hat den im Mai verordneten Förderstopp für erneuerbare Energien im Wärmebereich aufgehoben. Unter geänderten Richtlinien können seit 12. Juli wieder Anträge gestellt werden.
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Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags hat den am 3. Mai verhängten Förderstopp im Marktanreizprogramm (MAP) für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Wärme aufgehoben: seit 12. Juli können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Anträge gestellt werden. Allerdings sollen die zur Verfügung stehenden Mittel in den kommenden Jahren reduziert werden.

Bereits jetzt gelten engere Förderkonditionen: Anlagen im Neubau werden nicht mehr gefördert, ebenso wie Solarkollektoranlagen für die ausschließliche Warmwasserbereitung sowie luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel. Außerdem werden für Wärmepumpen höhere Effizienzanforderungen an die Förderung gestellt. In der Förderung verbleiben diverse Solarkollektoren, Biomasseanlagen sowie effiziente Wärmepumpen.

Die bis zum Förderstopp gestellten und bislang nicht bewilligten Anträge werden gemäß den bisherigen Förderkonditionen bearbeitet. Alle im Zeitraum zwischen 4. Mai und 11. Juli eingegangenen Anträge werden abgelehnt, Neuanträge zu den aktuellen Konditionen sind jedoch möglich.

Die neuen MAP-Förderrichtlinien seit 12.07.2010

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