Neue Förderkonditionen bei Übernahme von Insolvenzlehrlingen
05.08.2009Wer einen Insolvenzlehrling übernimmt kann nun generell in den Genuss des Ausbildungsbonus kommen. Bislang war dies nur möglich, wenn dafür eine zusätzliche Stelle geschaffen wurde. Zudem kann der Ausbildungsbonus mit dem Landesprogramm Azubi-Transfer kombiniert werden.

Auszubildende sollen ihre Lehre beenden können, auch wenn ihr Ausbildungsbetrieb in Insolvenz geht. Was allerdings voraussetzt, dass ein Betrieb gefunden wird, der den so genannten Insolvenzlehrling übernimmt. Um diese Übernahmen lukrativer zu gestalten hat der Gesetzgeber nun die Bezugsmodalitäten des Ausbildungsbonus verändert: um in den Genuss der Förderung zu kommen ist es nicht mehr notwendig, eine zusätzliche Stelle zu schaffen. Dies war bislang Voraussetzung für den Bezug der unterstützenden Einmal-Zahlung von rund 4.000 Euro.

Das Bundesprogramm "Ausbildungsbonus" kann zudem mit dem Landesprogramm "Azubi-Transfer" kombiniert werden. Dadurch wird eine zusätzliche Förderung in Höhe von 1.200 Euro möglich. Auskünfte zu den beiden Programmen geben die Telefon-Hotlines der zuständigen Stellen:

Ausbildungsbonus:
Bundesagentur für Arbeit
(01801) 66 44 66

Azubi-Transfer:
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
(0711) 123-2737
yevgeniya.barska@wm.bwl.de

Merkblatt zum Programm Azubi-Transfer

BWHT-Merkblatt: Ausbildung in Krisenzeiten

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