Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) bieten auch kleineren und mittleren Betrieben die Möglichkeit einer qualitativ anspruchsvollen Aus- und Weiterbildung. Allein im Handwerk bestehen derzeit bundesweit rund 550 solcher Einrichtungen, die vom Bund gefördert und zu modernen Kompetenzzentren weiterentwickelt werden sollen. Eine Förderung, die bislang auf Basis der Richtlinien vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Fördervoraussetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) erfolgt ist.
Zum 1. Juli 2009 sind nun neue gemeinsame Richtlinien in Kraft getreten. Sie bedeuten nicht nur eine Vereinfachung, sondern beinhalten auch inhaltliche Veränderungen, die eine brauchbare und sichere Grundlage für die künftige Förderung schaffen. Was sich unter anderem daran zeigt, dass die Förderung der Infrastruktur im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren als Daueraufgabe gesehen wird.
Die wesentlichen Änderungen sind in einem Schreiben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zusammengefasst, weitere Informationen, Rechtsgrundlagen sowie ein neues gemeinsames Antragsformular finden sich auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Berufsbildung BIBB.







