Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes hat die KfW-Bürgschaftsbank zum 1. April eine Sonderförderung zum energieeffizienten Sanieren ins Leben gerufen: spezielle Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden werden mit Zuschüssen bedacht. Neben dem Austausch von Nachtstromspeicherheizungen und der Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Heizungsanlagen ist auch die qualifizierte Begleitung der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen förderberechtigt.
Sachverständige im Sinne der Förderrichtlinien sind beispielsweise alle Personen, die gemäß Energieeinsparverordnung zur Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises berechtigt sind – also auch die Gebäudeenergieberater HWK. Das Handwerk sollte daher Hauseigentümer auf die Fördermöglichkeiten von bis zu 2000 Euro pro Baubegleitung aufmerksam machen und zusätzliche Anreize für Auftragsvergaben schaffen.
Förderanträge können nach Abschluss einer Maßnahme (Stichtag ist der 31. März) bis sechs Monate nach Rechnungsstellung eingereicht werden. Details zum Programm und zur Antragstellung beinhaltet ein Merkblatt der KfW-Förderbank:








