Innovationsgutscheine BW: fortgeführt und erweitert
09.01.2012Das Land Baden-Württemberg gibt auch im Jahr 2012 Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen aus. Das erfolgreiche Programm wird um ein Angebot erweitert, das sich für junge Handwerksunternehmen eignet, die im Technologie-Bereich tätig sind.

Die Innovationsförderung des Landes Baden-Württemberg geht in eine neue Runde: Auch im Jahr 2012 gibt es beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft wieder Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen. Um junge Unternehmen aus dem High-Tech-Bereich schneller an Absatzmärkte und eine Unternehmensfinanzierung heranzuführen, wurde das Programm um den "Innovationsgutschein B Hightech" erweitert. Handwerksbetriebe, die in den Schwerpunktthemen

Nachhaltige Mobilität
Umwelttechnologie, erneuerbare Energien und Ressourceneffizienz
Gesundheitswirtschaft/Lebenswissenschaften
IKT, Green IT intelligente Produkte

tätig sind, können für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen oder Materialaufwendungen im Rahmen des Prototypenbaus 50 Prozent ihrer Kosten bis maximal 20.000 Euro erstattet bekommen. Informationen zu den neuen und alten Informationsgutscheinen gibt es auf einer speziellen Website des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft:

www.innovationsgutscheine.de

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