Umweltzonen: BWHT setzt sich weiter ein
30.01.2012Seit Jahresbeginn gelten in den Umweltzonen verschärfte Ausnahmeregelungen, die vor allem Handwerksbetriebe mit Sonderfahrzeugen hart treffen. Ferner dürfen die AU-Werkstätten des Handwerks keine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigungen mehr ausstellen. Der BWHT macht sich weiterhin für Änderungen stark.

Seit Jahresbeginn dürfen Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigungen - diese sind Voraussetzung für den Erhalt von Ausnahmegenehmigungen für Umweltzonen - nur noch von Prüfingenieuren der technischen Überwachungsorganisationen ausgestellt werden. Die AU-Werkstätten des Handwerks wurden unter der Vermutung, "Gefälligkeitsgutachten" zu erstellen, ausgeschlossen.

In einem Schreiben an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) diese inakzeptable Regelung kritisiert. Sie stellt nicht nur einen gravierenden Eingriff in die Marktdynamik zwischen dem Kraftfahrzeuggewerbe und den Überwachungsorganisationen dar, sondern beruht zudem auf unhaltbaren Annahmen: Die Erstellung von "Gefälligkeitsgutachten" ist unplausibel, da es im wirtschaftlichen Interesse der Werkstätten ist, Fahrzeuge mit Partikelfiltern nachzurüsten.

In diesem Zuge hat der BWHT nochmals auf die Problematik der verschärften Ausnahmeregeln verwiesen, die sich mit Ablauf des Jahres 2012 noch weiter zuspitzen wird: ab 2013 dürfen Fahrzeuge mit roter Plakette ausnahmslos nicht mehr in Umweltzonen einfahren. Da auch kleine Handwerksbetriebe nicht selten über mehrere ältere Fahrzeuge mit Sonderaufbauten verfügen, wirkt diese Regelung existenzbedrohend: Diese Sonderfahrzeuge sind in der Anschaffung extrem teuer und rechnen sich nur über jahrelangen Einsatz - ein früherer Austausch ist kalkulatorisch oft ausgeschlossen. Der BWHT hat dem Ministerium daher von konstruktiven Umsetzungsvorschlägen begleitete Härtefallregelungen vorgeschlagen.

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