23/2010 BWHT begrüßt Hochschulzugangsgesetz
01.06.2010Arbeitgeber, Kammern und Gewerkschaften in Baden-Württemberg begrüßen in einer gemeinsamen Erklärung das Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung, das am 9. Juni im Landtag in zweiter Lesung beraten wird.

Vor der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung am 9. Juni im Landtag haben Arbeitgeber, Kammern und DGB in einer gemeinsamen Erklärung den Gesetzentwurf begrüßt. Sie fordern darin weiter die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis sowie die Beteiligung der zuständigen Stellen und der Sozialpartner.

Meister, Techniker und vergleichbar Qualifizierte erhalten mit dem Gesetz eine dem Abitur gleichwertige allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Außerdem haben beruflich Qualifizierte die Möglichkeit, bei erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung, jeweils in einem zum angestrebten Studiengang affinen Bereich, einen fachgebundenen Zugang über eine Eignungsprüfung zu erwerben.

Gesetzesentwurf der Landesregierung

Gemeinsame Erklärung

Ansprechpartner: 
Tim Wenniges (Landesvereinigung), (0711) 76 82-224
Karin Häcker (BWHT), (0711) 26 37 09-103
Dr. Martin Frädrich (IHK), (0711) 20 05-246
Joachim Ruth (DGB), (0711) 20 28-206

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