24/2010 Handwerk moniert neue Bürokratielasten: EU-Richtlinie schießt mal wieder übers Ziel hinaus
04.06.2010"Die EU schießt mit mal wieder weit übers Ziel hinaus", kritisiert Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle. Es sei vollkommen praxisfern, von Betrieben zu verlangen, das Gefahrenpotenzial jeglicher künstlicher optischer Strahlung für Mitarbeiter zu prüfen beziehungsweise sie davor zu schützen.

In einer Stellungnahme forderte der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) die Landesregierung auf, sich im Bundesrat im Zuge der Umsetzung in nationales Recht für eine Vereinfachung einzusetzen. Schon vor fünf Jahren machte die EU-Regelung mit der sogenannten Sonnenschein-Richtlinie Schlagzeilen.

Auf massiven Protest des Handwerks war damals die Richtlinie abgespeckt und auf Regelungen zur künstlichen optischen Bestrahlung reduziert worden. In der Konsequenz bedeutet dies aber nun, dass jeder Arbeitgeber mit auch nur einem Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung für die künstliche Beleuchtung in Werkstatt oder Büro erstellen lassen müsste. "Wir brauchen nicht noch mehr Bürokratie, als von der EU ohnehin schon vorgesehen", sagte Möhrle.

Der Begriff künstliche optische Strahlung umfasse eben nicht nur beispielsweise Laserlicht, Infrarot oder UV-Strahlung, sondern den kompletten Spektralbereich. Schon jetzt seien die bürokratischen Lasten für kleine und mittlere Betriebe, die keinen Mitarbeiter für deren Abarbeitung freistellen könnten, kaum noch zu schultern.

Anstatt einer verständlichen, praxistauglichen Handreichung werde der Unternehmer mit einer Liste komplexer Formeln allein gelassen, monierte Möhrle. Da schließlich nicht jeder Unternehmer physikalische Vorkenntnisse mitbringe, bedeute dies unweigerlich die Beauftragung externer Fachleute. Daraus resultierten Mehrkosten und arbeitsorganisatorische Folgemaßnahmen.

Natürlich sei es oberstes Gebot für jeden Handwerksbetrieb, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter vor Gefährdung zu schützen. "Aber dieses Gesetz bedeutet eine Überregulierung", betonte Möhrle. Schon jetzt böten die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütung ausreichend Schutz.

Ansprechpartnerin für Redaktionen
Eva Hauser
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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