Nach der zweiten Lesung zur Novelle der Landesbauordnung am 4. November im Landtag zeichnet sich ab: Bäckereien und Metzgereien gelten nicht als Sonderbauten wenn sie weniger als 40 Gästeplätze anbieten. Damit ist die Bewirtung an Stehtischen oder Sitzgelegenheiten auch nicht an die Einrichtung von Gästetoiletten gebunden. Sieht das eine Kommune im Zuge des Genehmigungsverfahrens für Ladentheken mit angegliederter Bewirtung anders, so muss sie dies in jedem Einzelfall stichhaltig begründen. Der bequeme Service beim Imbiss scheint also gesichert.
Ursprünglich hätte die Novelle dazu geführt, dass jede Verkaufsstelle, die auch nur einen Gästeplätz anbietet, als Gaststätte hätte qualifiziert und damit als Sonderbau eingestuft werden können. Dem Handwerk sei es mit Unterstützung der Regierungsfraktionen gelungen, unterstrich Möhrle, weitere Bürokratielasten für kleine Betriebe zu verhindern. Große Betriebe könnten solche Belastungen besser abfedern als kleine und mittelständische Unternehmer, die weder das Personal noch die Zeit dazu haben. Möhrle: "Gerade vor dem Hintergrund der Krise erwarten wir von der Politik Augenmaß und die Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen."
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