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Prinzipiell hält BWHT-Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter die Reform der Rundfunkgebühr für richtig. Allerdings soll der neue Beitrag sowohl nach der Zahl der Beschäftigten, als auch nach den Betriebsstätten eines Unternehmens differenziert werden. Beides hält der Handwerkstag für problematisch. Als Betriebsstätten gelten dabei beispielsweise Filialen von Bäckereien und Metzgereien, aber auch Baustellen von Baubetrieben. Richter: "Besonders im Baubereich handelt es sich meist um temporäre Betriebsstätten, bei denen zudem auch noch die Beschäftigtenzahlen stark schwanken." Ähnliches gelte auch für Filialen, die je nach Jahreszeit und Umsatzzyklen unterschiedlich stark besetzt seien.
Auch Fahrzeuge sollten nach Meinung des Handwerkstages nicht in die Gebührenpflicht einbezogen sein. Jeder könne nur einmal an einem Ort Rundfunkleistungen nutzen. Das im privaten Bereich geltende Grundprinzip – ein Haushalt, eine Pauschalabgabe – werde beim Gewerbe verlassen, sagte Richter. Hier tauche das Fahrzeug wieder auf, die Zahl der Mitarbeiter und die Zahl der Betriebsstätten würden gesondert herangezogen.
Außerdem schlägt der Handwerkstag vor, die zehn Beschäftigtengrößengruppen deutlich zu reduzieren. Richter: "Es kommt doch jetzt darauf an, den Verwaltungs- und Kontrollaufwand möglichst gering zu halten." Jeder Euro, der nicht in die Kontrolle münde, könne in die Qualität der Rundfunkprogramme fließen.
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