REACH: Hilfen für Handwerker
13.07.2009 Die EU-Chemikalienverordnung REACH gilt für alle Unternehmen, die mit chemischen Stoffen zu tun haben. So können zum Beispiel Handwerksbetriebe aus den Bereichen Bau, Schreiner, Maler, Lackierer, Gebäudereiniger oder chemische Reinigungen betroffen sein – in der Regel als nachgeschaltete Anwender.
Welche Handwerksbetriebe bzw. Gefahrstoffe unter die Verordnung fallen und wie in der betrieblichen Praxis konkret vorzugehen ist, klären ein kurzes Informationsblatt sowie ein ausführlicher Leitfaden des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT):






