Der Hochschulzugang für Meister ist geregelt
01.07.2010Mitte Juni ist das Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung in Kraft getreten. Es stellt den Meisterabschluss mit dem Abitur gleich und stärkt so die Attraktivität der beruflichen Bildung.
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© Thomas Kölsch / PIXELIO

Was das baden-württembergische Handwerk seit langem fordert ist nun Wirklichkeit: am 23. Juni ist das Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung in Kraft getreten. Wichtigste Errungenschaft aus Sicht des Handwerks ist die damit verbundene Aufwertung der beruflichen Bildung. Das neue Gesetz stellt den Meisterabschluss in punkto Hochschulzugang mit dem Abitur gleich und hält somit auch Handwerkern alle Bildungschancen offen.

Während der Hochschulzugang für Meister bereits ab dem Wintersemester 2010/2011 greifen soll, müssen sich die Gesellen noch gedulden, bis die entsprechenden Eignungstests entwickelt sind. Eine genaue Definition der Zulassungsverfahren ist in der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung definiert, die zum 1. Juli in Kraft trat.

Hochschulzugangsgesetz: Gesetzestext beim Wissenschaftsministerium

Berufstätigenhochschulzugangsverordnung Baden-Württtemberg

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