Bildungszentren erweitern ihr Dienstleistungsspektrum
28.04.2009Die Bundesregierung fördert die Weiterbildung von Geringverdienern mit Prämiengutscheinen. Ihre Vergabe kann im Rahmen eines Gesprächs bei einer der acht Beratungsstellen der Bildungszentren des Handwerks erfolgen.

Die Bundesregierung stärkt die berufliche Weiterbildungsbereitschaft von Personen mit geringem Jahreseinkommen: Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000 Euro liegt, können einen Prämiengutschein für ihre Weiterbildung beantragen. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Die Maximalzuwendung beläuft sich auf 154 Euro, Anträge können bei lokalen Beratungsstellen gestellt werden.

Das Handwerk in Baden-Württemberg verfügt über acht solcher Beratungsstellen, in denen Experten im Rahmen der Prämienvergabe für eine umfassende Beratung sorgen und auch bei der Suche sowie Auswahl passender Weiterbildungsangebote behilflich sind. Fünf der Beratungsstellen sind bei den Bildungszentren der Kammern Mannheim, Heilbronn, Karlsruhe, Stuttgart und Ulm angesiedelt, drei regional verteilte Stellen im Kammerbezirk Freiburg.

Weitere Informationen zu den Prämiengutscheinen mit einer Übersicht über die Beratungsstellen gibt eine Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

www.bildungspraemie.info

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