Mehr Unterstützung für angehende Meister
24.06.2009Zum 1. Juli 2009 tritt das neu geregelte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in Kraft. Für fortbildungsinteressierte Handwerker realisiert es deutliche Verbesserungen beim so genannten Meister-BAföG.

Dank des neuen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) profitieren Meisterschüler sowie Teilnehmer vergleichbarer Kurse - etwa zum Fachwirt oder Techniker - ab 1. Juli 2009 von verbesserten Förderkonditionen. Gesellen erhalten so deutlich mehr Sicherheit beim nächsten Karriereschritt in ihre berufliche Zukunft.

Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle zur Novelle: "Die Anpassung des Meister-BAföGs war überfällig. Für angehende Handwerksmeister bedeutet sie einen Motivations- und Finanzschub, der ihre berufliche Laufbahn besser mit ihrer privaten Lebenssituation vereinbart. Zudem bietet das neue Meister-BAföG per Darlehensteilerlass Anreiz, im Anschluss an eine Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und somit Arbeitsplätze zu schaffen."

Weitere entscheidende Verbesserungen:

  • Förderung nicht nur der ersten, sondern einer (weiteren) Aufstiegsfortbildung
  • Leistungsorientierung: wer eine Fortbildung besteht, erhält einen Darlehenserlass
  • Bessere finanzielle Unterstützung von Eltern durch Erhöhung und Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag für Kinder
  • Förderung der Prüfungsphase durch einen Unterhaltszuschuss
  • Ausdehnung der Förderung auf mehr Fortbildungswillige mit Migrationshintergrund

Über Details informieren eine spezielle Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie ein dort erhältlicher Flyer:

www.meister-bafoeg.info

Flyer zum Meister-BAföG (485 KB)

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