Dank des neuen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) profitieren Meisterschüler sowie Teilnehmer vergleichbarer Kurse - etwa zum Fachwirt oder Techniker - ab 1. Juli 2009 von verbesserten Förderkonditionen. Gesellen erhalten so deutlich mehr Sicherheit beim nächsten Karriereschritt in ihre berufliche Zukunft.
Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle zur Novelle: "Die Anpassung des Meister-BAföGs war überfällig. Für angehende Handwerksmeister bedeutet sie einen Motivations- und Finanzschub, der ihre berufliche Laufbahn besser mit ihrer privaten Lebenssituation vereinbart. Zudem bietet das neue Meister-BAföG per Darlehensteilerlass Anreiz, im Anschluss an eine Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und somit Arbeitsplätze zu schaffen."
Weitere entscheidende Verbesserungen:
- Förderung nicht nur der ersten, sondern einer (weiteren) Aufstiegsfortbildung
- Leistungsorientierung: wer eine Fortbildung besteht, erhält einen Darlehenserlass
- Bessere finanzielle Unterstützung von Eltern durch Erhöhung und Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag für Kinder
- Förderung der Prüfungsphase durch einen Unterhaltszuschuss
- Ausdehnung der Förderung auf mehr Fortbildungswillige mit Migrationshintergrund
Über Details informieren eine spezielle Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie ein dort erhältlicher Flyer:









