Neue Hoffnung für steuerlichen Sanierungsbonus
15.09.2011Totgesagte leben länger: Nach der Ablehnung im Bundesrat schien der Gesetzesentwurf für einen Steuerbonus bei energetischen Sanierungen beerdigt. Mittlerweile mehren sich jedoch die Anzeichen, dass doch noch einmal Bewegung ins Thema kommt.
© Thorben Wengert / <a href="http://www.pixelio.de" target="_blank">PIXELIO</a>

© Thorben Wengert / PIXELIO

Wer die energetische Sanierung des Gebäudebestands vorantreiben will, muss Anreize schaffen – dies zeigt die in Folge unstetiger Förderpolitik gesunkene Renovierungsquote. Klar ist auch geworden, dass zinsvergünstigte Darlehen viele Hausbesitzer nicht ansprechen. Ein Gesetzesentwurf zu einer weitaus attraktiveren steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist jedoch am Widerstand der Länder, die zunächst mit Steuerausfällen zu rechnen hätten, gescheitert. Nachdem auch ein Vorstoß, den Vermittlungsausschuss anzurufen, keine Mehrheit fand, schien das Thema beerdigt. Sehr zum Leidwesen des Handwerks, würde doch eine steigende Sanierungsquote nicht nur für die energiepolitisch angestrebte Verbesserung der Energieeffizienz sorgen, sondern auch die Auftragsbücher des Handwerks beleben.

Inzwischen mehren sich allerdings die Anzeichen, dass noch einmal Bewegung in die Sache kommt. Ganz konkret hat die Bundestagsfraktion der Grünen beantragt, den Vermittlungsausschuss vonseiten des Bundestags einzuberufen. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßt die Initiative seiner Bundesgenossen: "Bund und Länder sind jetzt in der Verantwortung, zumindest im zweiten Anlauf zu einer Vereinbarung zu kommen." Damit dem neuerlichen Vorstoß eine Umsetzung folgen kann, muss aus Sicht des Handwerkstages vor allem eine sozial gerechtere Ausgestaltung gefunden und deutlich gemacht werden, dass Steuermehreinnahmen bei Gewerbetreibenden die Ausfälle bei Privatpersonen mehr als ausgleichen. Ferner wäre es wichtig, nicht nur umfassende Projekte, sondern auch Einzelmaßnahmen zu fördern.

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