Evaluation zum Bauforderungssicherungsgesetz
08.02.2012Seit Anfang 2009 hilft das Bauforderungssicherungsgesetz Unternehmern aus dem Handwerk, ihre Ansprüche gegenüber säumigen Auftraggebern leichter durchsetzen. Vor dem Hintergrund einer Novelle wird das Gesetz nun evaluiert: Interessierte Handwerksunternehmen können sich bis 19. Februar für eine Befragung registrieren.

Seit das Bauforderungssicherungsgesetz Anfang 2009 in Kraft getreten ist, gab es mehrere erfolglose Vorstöße zu seiner Novellierung. Grund für die Ablehnung war stets der Wunsch, das bestehende Gesetz zunächst zu evaluieren. Das Bundesverkehrsministerium trägt diesem Wunsch nun Rechnung und hat die TU Bergakademie Freiberg mit einem entsprechenden Forschungsprojekt beauftragt. Eine Online-Befragung soll in diesem Zuge die derzeit gültige Fassung des Bauforderungssicherungsgesetzes im Hinblick auf ihren Zielerreichungsgrad, ihre Praktikabilität und ihre Auswirkungen auf die Liquidität der Bauunternehmen überprüfen.

Handwerksunternehmen, die an der Befragung teilnehmen möchten, können sich bis 19. Februar registrieren. Nach Ablauf dieser Frist werden nach dem Zufallsprinzip Betriebe ausgewählt, die an der konkreten Befragung teilnehmen dürfen.

Registrierung zur Befragung

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