Gegen den massiven Widerstand betroffener Wirtschaftsverbände hat der Bundestag Ende 2011 eine Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verabschiedet. Diese hat am 10. Februar den Bundesrat passiert, sodass die neuen Regelungen im Herbst in Kraft treten können. Was Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner mit den Worten "Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Sie werden in Zukunft mehr Informationen und schnellere Auskünfte erhalten, die in der Regel kostenfrei sind", feierte, kann das Handwerk gar nicht erfreuen. So bedeutet die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen auf Verbraucherprodukte aller Art, dass das Gesetz künftig auf fast alle durch das Handwerk hergestellten Produkte und Dienstleistungen anwendbar ist.
Dass der Verbraucherschutz eine grundsätzlich notwendige und positive Errungenschaft ist, erkennt das Handwerk fraglos an. Indem das VIG Verbrauchern erlaubt, bei Behörden Bestandsinformationen über Verstöße von Betrieben gegen geltende Regelungen abzufragen, schießt es jedoch weit über dieses Ziel hinaus. Zumal sich der Informationsumfang nicht in bußgeldbewehrten Tatbeständen erschöpft, sondern sich auf alle Regelverstöße erstreckt, selbst wenn diese mittlerweile abgestellt sein sollten. Da mit der Neuregelung zudem das bislang übliche Korrektiv eines Anhörungsverfahren entfallen soll, sind die Betriebe des Handwerks einer Stigmatisierung wehrlos ausgeliefert. Für betroffene Unternehmen kann dies zu Wettbewerbsnachteilen bis hin zur Existenzvernichtung führen.
Während der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden bereits gegen die Novelle des Bundestags Front gemacht hatte, wandte sich der Baden-Württembergische Handwerkstag kürzlich in einem Schreiben an den baden-württembergischen Verbraucherschutzminister Bonde. Hintergrund dazu war die Befürchtung, dass der Bundesrat die Novelle über eine Anrufung des Vermittlungsausschusses noch weiter zu Ungunsten der Wirtschaft verschärfen wolle. Dass dieses Übel durch die Zustimmung des Bundesrats letztlich ausblieb, kann für das Handwerk zwar als Teilerfolg gewertet werden, tröstet aber nicht über das unbefriedigende Gesamtergebnis hinweg: "Wir hatten das Verbraucherinformationsgesetz bereits bei seiner Entstehung im Jahre 2008 vehement kritisiert. Dass es nun ausgeweitet und seiner Schutzmechanismen beraubt werden soll, nehmen wir mit größtem Bedauern zur Kenntnis", resümiert Thanh-Mai Winkler, Abteilungsleiterin Recht beim BWHT.


