ELENA kommt auf den Prüfstand
04.08.2010Das umstrittene elektronische Meldeverfahren ELENA wird einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. An der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe von ELENA-Meldungen ändert sich zunächst jedoch nichts – trotz häufigen anderslautenden Meldungen.

In einem Interview mit dem Handelsblatt hat Wirtschaftsminister Brüderle laut über ein Moratorium für das umstrittene ELENA-Verfahren nachgedacht. In der anschließenden öffentlichen Diskussion wurde bereits mehrfach eine Aussetzung angedeutet. Dies ist aber keineswegs der Fall: An der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe von ELENA-Meldungen ändert die aktuelle Diskussion nichts.

Laut Bundeswirtschaftsministerium hat der Gesetzgeber jedoch beschlossen, eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, die feststellen soll, ob der Nutzen von ELENA tatsächlich die Kosten rechtfertigt, die bei abrufenden Stellen anfallen. Ferner hat der Arbeitskreis ELENA die dem Meldeverfahren gemeinsamen Grundsätze überarbeitet. Unter anderem wurden Änderungen hinsichtlich umstrittener Freitextfelder im Datenbaustein "Kündigung/Entlassung (DBKE)" beschlossen. Meldungen mit gefüllten Freitextfeldern werden zunächst als fehlerhaft abgewiesen, ab 2011 sollen Freitextfelder ganz ausgemerzt sein. Die überarbeiteten gemeinsamen Grundsätze können in der Version 1.3 auf der Website zum ELENA-Verfahren nachgelesen werden:

www.das-elena-verfahren.de

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