Verkehr
Mobilität ist eine der entscheidenden Stützen moderner Volkswirtschaften. Für das Handwerk stellen sich vor allem Fragen nach effizientem Fuhrparkmanagement und gesetzlichen Regelungen in Sachen Fahrerlaubnis.
Absolut zentral sind derzeit jedoch die Problematik der Umweltzonen und die damit verbundenen Umrüstungen im Fuhrpark von Handwerksbetrieben. Der Baden-Württembergische Handwerkstag begleitet diese Diskussion und wirkt hin auf praktikable Umsetzungsbedingungen.
Nachrichten zum Thema Verkehr
01.03.2013
Am 13. März beschäftigt sich der Verkehrsausschuss des Landtags mit den Luftreinhalteplänen und Umweltzonen: Wie fällt die Bilanz nach über vier Jahren Erfahrung aus und welche weiteren Schritte zur Verringerung der Luftbelastung sind vonseiten der Landesregierung angedacht?
18.02.2013
Zum 1. April tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Die neue Fassung stellt die Kontrolle von Umweltplaketten auch im ruhenden Verkehr auf rechtssichere Beine. Ob solche Kontrollen erlaubt sind war nach bisheriger Rechtslage umstritten.
21.03.2012
Die Schlacht um die Umweltzonen dürfte geschlagen sein, die Regeln stehen fest und Ausnahmegenehmigungen werden schrittweise zurückgefahren: Vor diesem Hintergrund wirbt der Zentralverband des Deutschen Handwerks dafür, Fördermöglichkeiten zu nutzen und betroffene Fahrzeuge möglichst noch in diesem Jahr nachzurüsten.
20.03.2012
Bei manchem Handwerksbetrieb kommen ganz schön Kilometer zusammen - weshalb eine spritsparende Fahrweise deutliche finanzielle Auswirkungen haben kann. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg fördert im Jahr 2012 Kurse zum energiesparenden Fahren.
12.03.2012
Auf sein jüngstes Schreiben an das Verkehrsministerium in Sachen Umweltzonen hat der Handwerkstag eine negative Rückmeldung erhalten: sowohl hinsichtlich der Ausnahmeregelungen wie auch bei der Ausstellberechtigung von Nicht-Nachrüstbarkeitsbescheinigungen beharrt das Ministerium auf seiner Position.
30.01.2012
Seit Jahresbeginn gelten in den Umweltzonen verschärfte Ausnahmeregelungen, die vor allem Handwerksbetriebe mit Sonderfahrzeugen hart treffen. Ferner dürfen die AU-Werkstätten des Handwerks keine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigungen mehr ausstellen. Der BWHT macht sich weiterhin für Änderungen stark.
