Wie vom Handwerk erhofft, hat der Bundesrat vergangenen Freitag der im Raum stehenden mittelstandsfreundlichen Kompromisslösung zur Bankenabgabe zugestimmt. Allerdings wurden noch kleinere Änderungen beschlossen: So haben sich die Länder beispielsweise auf einen niedrigeren Freibetrag in Höhe von 300 Millionen Euro verständigt. Eigentlich war nach österreichischem Vorbild ein Freibetrag von einer Milliarde Euro vorgesehen. Zudem soll das Fördergeschäft mit geringerer Gewichtung in die Berechnung der Abgabe einfließen.
Trotz dieser Änderungen fällt für kleine Genossenschaftsbanken und Sparkassen keine Bankenabgabe an. "Laut einer Umfrage haben in Baden-Württemberg über 95 Prozent der Handwerksbetriebe eine Genossenschaftsbank oder Sparkasse als Hauptbank. Insofern ist der modifizierte Kompromissvorschlag aus Sicht des Handwerks als Erfolg zu werten," so Stefan Schütze, Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik beim Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT).
Beim BWHT war ursprünglich befürchtet worden, dass kleinere Banken ihre Kosten für die Bankenabgabe in Form von höheren Kreditzinsen an ihre Kunden aus dem Handwerk weitergeben würden. Die Bundesregierung muss die beschlossenen Änderungen nun in die Restrukturierungsfondsverordnung einarbeiten. Dies gilt jedoch als Formsache.




