Handwerk: Staat soll auf Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer verzichten
14.05.2009Keinen Bedarf an weiteren Konjunkturprogrammen sieht Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle. Jetzt komme es stattdessen darauf an, die Liquidität der Betriebe zu stärken. In einem Schreiben an die Landesregierung forderte Möhrle deshalb finanzielle Erleichterungen: "Firmen sollen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt überweisen müssen, wenn der Kunde bezahlt hat."

Es sei nicht nachvollziehbar, warum für Betriebe die Mehrwertsteuer sofort an das Finanzamt fällig werde, auch wenn der Kunde die Rechnung noch gar nicht beglichen habe, sagte Möhrle.

Derzeit müssen Unternehmen im Westen schon ab einem Jahresumsatz von 250.000 Euro die Umsatz-steuer bei Leistungsabschuss überweisen. Im Osten dagegen gilt die so genannte Ist-Besteuerung bis zu einem Jahresumsatz von einer halben Million. Diese unterschiedliche Regelung müsse spätestens zum Jahresende weg, verlangte Möhrle. Gleichzeitig schlägt der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) eine bundeseinheitliche Ist-Versteuerungsgrenze in Höhe von einer Million Euro vor. Gerade in Krisenzeiten sei dies das Gebot der Stunde und würde die bitter nötige Liquidität bei kleinen und mittleren Betrieben deutlich verbessern. Häufig seien kleine Betriebe auch besonders stark von einer sich verschlechternden Zahlungsmoral betroffen. Möhrle: "Die Unternehmen selber bekommen nur noch unter erschwerten Bedingungen Kredite, da kann doch niemand erwarten, dass sie umgekehrt für den Staat Steuern vorfinanzieren und damit monatelang kostenlose Kredite zur Verfügung stellen."

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