Handwerkstag hält Ausstieg aus Stuttgart 21 für verfassungswidrig
10.08.2011Der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), Oskar Vogel, hält den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Stuttgart-21-Kündigungsgesetzes für vertrags- und verfassungswidrig. Es lägen keine Kündigungsgründe vor, die einen einseitigen Ausstieg des Landes rechtfertigen würden.
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"Da gibt es schlicht keine Ausstiegsmöglichkeit", urteilte Vogel in einer Stellungnahme des Handwerkstages im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf. Im Finanzierungsvertrag sei klar geregelt, unter welchen Umständen der Vertrag gekündigt werden könne. Demnach hätte es eine Ausstiegsmöglichkeit nur dann gegeben, wenn spätestens bis zum 31.Dezember 2009 eine Erhöhung der Gesamtkosten über den Betrag von 4,526 Milliarden Euro hinaus zu erwarten gewesen wäre: "Dies war aber bekanntlich nicht der Fall." Eine spätere Kostensteigerung als Grund sei ausdrücklich ausgeschlossen. Für diesen Fall sehe der Finanzierungsvertrag vor, dass die Bahn und das Land Gespräche über die weitere Finanzierung aufnehmen. Eine Kündigung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage komme ebenfalls nicht in Betracht. Ein gesetzlicher Kündigungsauftrag durch das geplante Ausstiegsgesetz wäre nach Auffassung des Handwerkstages rechtswidrig und der Finanzierungsvertrag damit nicht beendet: "Die Bahn AG könnte in diesem Fall das Projekt fortführen und hätte einen gerichtlich einklagbaren Erfüllungsanspruch."

Vogel äußerte zudem erhebliche Bedenken, ob es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspreche, wenn eine Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Anhörung stelle, den sie selbst im Landtag mehrheitlich nicht verabschieden wolle, mit dem Ziel einen Volksentscheid herbeizuführen. Dass die für die Bahnprojekte bereitgestellten Mittel zweckgebunden zur Verwirklichung von Stuttgart 21 beziehungsweise die Neubaustrecke zu nutzen sind, sei in einem Haushaltsplan festgelegt worden. Volksabstimmungen über das Haushaltsgesetz seien aber unzulässig und damit verfassungswidrig. Er halte es grundsätzlich für fragwürdig, wenn Politiker sich bei Bedarf über Gesetze und Verträge hinwegsetzten, unterstrich Vogel. Stetigkeit und Berechenbarkeit seien Grundpfeiler eines Rechtsstaates. Sie dürften nicht der Willkür preisgegeben sein: "Wer sie missachtet, darf sich über Politikverdrossenheit bei vielen Bürgern nicht wundern."

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