Was der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) seit langer Zeit fordern wird mit dem Bürgerentlastungsgesetz jetzt Realität: die Grenze für die Ist-Versteuerung wird auch in den alten Bundesländern ab 1. Juli auf 500.000 Euro Jahresumsatz angehoben. Ziel der Maßnahme ist es, die Liquidität mittelständischer Unternehmen angesichts der Wirtschaftskrise zu sichern. Einer Schätzung des BWHT zufolge dürften rund zwei Drittel der Handwerksbetriebe von der Änderung profitieren.
Wer seine Umsatzsteuer künftig erst nach Geldeingang statt bereits nach Erbringung der Leistung abführen möchte muss allerdings selbst aktiv werden und die Umstellung von der Soll- auf die Ist-Versteuerung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Wobei beim Wechsel darauf geachtet werden sollte, Doppelungen zu vermeiden: Außenstände, die bereits vor dem 1. Juli in die Soll-Besteuerung eingegangen sind, unterliegen trotz tatsächlichem Geldeingang im zweiten Halbjahr nicht zusätzlich der Ist-Besteuerung.



