Ist-Versteuerung: Landesregierung reagiert auf BWHT-Vorschlag
15.06.2009Der BWHT hat sich mit dem Vorschlag, die Grenze für die Ist-Besteuerung anzuheben an die Landesregierung gewandt. Diese hat nun reagiert, Verständnis signalisiert und eine erste Hausnummer bezüglich der Höhe in den Raum gestellt.

Mehrwertsteuer-Vorleistungen können die Liquidität von Handwerksbetrieben gefährden. Derzeit müssen Unternehmen in den alten Bundesländern ab einem Jahresumsatz von 250.000 Euro ihre Umsatzsteuer bereits bei Rechnungsstellung abführen. In den neuen Bundesländern liegt die sogenannte Ist-Versteuerungsgrenze hingegen bei einer halben Million Euro. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hat in einer Pressemitteilung auf die Problematik hingewiesen und der Landesregierung vorgeschlagen, die Grenze auf eine Million Euro anzuheben. Denn gerade in der Krise sei es wichtig, dass Firmen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt überweisen müssen, wenn der Kunde tatsächlich bezahlt hat.

Inzwischen liegen die ersten Reaktionen der Landesregierung vor, die grundsätzlich Verständnis für den Vorschlag des BWHT zeigen und die Anhebung als geeignete Maßnahme für die Verringerung von Liquiditätsproblemen bei kleinen Handwerksbetrieben einstufen. Offen bleibt jedoch die Frage nach der Höhe der Grenze. Finanzminister Stächele und CDU-Fraktionschef Mappus halten eine Grenze von 500.000 Euro in allen Bundesländern für sachgerecht.

Die höhere Forderung des Handwerks hingegen stößt auf Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit. Allerdings deuten erste Signale aus der Bundesregierung die Chance an, einen Kompromiss bei 750.000 Euro zu finden. Mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen wird der BWHT das Thema in den nächsten Wochen energisch in den Vordergrund stellen.

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