Ist-Versteuerungsgrenze dauerhaft bei 500.000 Euro
19.09.2011Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes hat das Bundeskabinett die Ist-Versteuerungsgrenze dauerhaft bei 500.000 Euro festgeschrieben. Diese war im Jahr 2009 vorübergehend verdoppelt und letztes Jahr bis Ende 2011 verlängert worden.

Nach Schätzung des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) profitieren rund zwei Drittel der Handwerksbetriebe im Land von dieser Regelung: Betriebe mit einem Jahresumsatz unter 500.000 Euro müssen demnach ihre Umsatzsteuer nicht unmittelbar nach Leistungserbringung abführen, sondern erst wenn der Kunde bezahlt hat. Der BWHT, der sich schon lange für diesen Schritt eingesetzt hatte, begrüßt die dauerhafte Stärkung der Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen.

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