Seit 2015 ist die Beschäftigung von Flüchtlingen in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt. Allerdings reicht die Zahl der Geflüchteten alleine nicht aus, um dem Fachkräftemangel nachhaltig zu begegnen. Eine zielgerichtete und gesteuerte Arbeitsmarktmigration qualifizierter Drittstaatsangehöriger ist daher unverzichtbar.
Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das geplante Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung setzen aus Sicht des Handwerks die richtigen Schwerpunkte: Die Zuwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften wird erleichtert, die bürokratische Vorrangprüfung abgeschafft und die Begrenzung der Zuwanderung auf Engpassberufe entfällt. Ihr Erfolg wird allerdings davon abhängen wie die neuen Möglichkeiten beworben werden und welche Unterstützung Betriebe bei der Personalsuche im Ausland erhalten. Außerdem gilt es, neue bürokratische Hürden zu vermeiden.
Einwanderungspolitik

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