
- © Angela Parszyk / PIXELIO
Der BWHT hält eine Sammlung von Musterverträgen für handwerkstypische Arbeitsverhältnisse vor, die regelmäßig vom Landesarbeitskreis Arbeitsrecht überprüft wird. Die letzte Aktualisierung datiert vom Juni 2011.
Eine Haftung für den Inhalt der Vertragsmuster wird nicht übernommen.*
Da die abrufbaren Musterverträge Fragen der Tarifvertragsgestaltung, betriebliche Gegebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigen können, sind sie nur als Orientierungs- und Formulierungshilfen zu verstehen. Vor ihrer Verwendung empfiehlt der BWHT eine individuelle Beratung – beispielsweise durch die zuständigen Rechtsberater der Innungen, Fachverbände oder Kammern.
01: Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung
02: Arbeitsvertrag mit Tarifbindung
03: Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung für Betriebsleiter
04: Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund bei erstmaliger Anstellung
06: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung mit sachlichem Grund
07: Tarifgebundener befristeter Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund
08: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte ohne Tarifbindung (Mini-Job)
09: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte mit Tarifbindung (Mini-Job)
10: Arbeitsvertrag für Gleitzonenarbeitsverhältnis ohne Tarifbindung (Midi-Job)
11: Arbeitsvertrag für Gleitzonenarbeitsverhältnis mit Tarifbindung (Midi-Job)
12: Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung für Büroangestellte in leitender Position
13: Arbeitsvertrag mit Tarifbindung für Büroangestellte in leitender Position
* Eine Haftung für den Inhalt der Vertragsmuster kann nicht übernommen werden. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für den Fall, dass wir bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Bei sonstigen Schäden gilt der Haftungsausschluss nicht für den Fall, dass wir Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zu vertreten haben. Eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie bei der Nutzung der Vertragsmuster vertrauen dürfen.




